Beschluss (EU) 2025/1054 der Kommission vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Bulgarien vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2920) (Nur der bulgarische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien gerichtet.
Art. 2 32025D1054
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