Art. 2 32022D2494BESCHLUSS (EU) 2022/2494 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2022 über die Genehmigung des Antrags Litauens, seine Leistungsziele für den dritten Bezugszeitraum zu überarbeiten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8985) (Nur der litauische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32025D1056BESCHLUSS (EU) 2025/1056 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2933) (Nur der litauische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32022D0769BESCHLUSS (EU) 2022/769 DER KOMMISSION vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2290) (Nur der litauische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32026D1031BESCHLUSS (EU) 2026/1031 DER KOMMISSION vom 23. April 2026 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Lettland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2558) (Nur der lettische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.
Art. 2 32022D2426BESCHLUSS (EU) 2022/2426 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Lettland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8718) (Nur der lettische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.