Art. 2 32026D2114BESCHLUSS (EU) 2026/2114 DER KOMMISSION vom 7. April 2026 über die staatliche Beihilfe SA.44678 (2022/C) (ex 2018/N) — Änderung der Beihilfe für das LNG-Terminal in Litauen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2114) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32022D0769BESCHLUSS (EU) 2022/769 DER KOMMISSION vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2290) (Nur der litauische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32025D1056BESCHLUSS (EU) 2025/1056 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2933) (Nur der litauische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32022D2426BESCHLUSS (EU) 2022/2426 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Lettland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8718) (Nur der lettische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.
Art. 2 32009D0983BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2009 über die Gewährung einer staatlichen Beihilfe durch die Behörden der Republik Litauen für den Erwerb staatlicher landwirtschaftlicher Flächen zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2013 (2009/983/EU)
Diese Entscheidung ist an die Republik Litauen gerichtet.