Erwägungsgrund 3 32025D1118
Auf seiner 62. Tagung am 12. Juni 2025 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027, beschließen.
Auf seiner 62. Tagung am 12. Juni 2025 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027, beschließen.