Erwägungsgrund 1 32025D1121
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2024/244 des Rates geschlossen und trat am 1. Mai 2024 in Kraft.
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2024/244 des Rates geschlossen und trat am 1. Mai 2024 in Kraft.