Erwägungsgrund 2 32025D1121
Nach Artikel 24.2 Absatz 2 Buchstabe i des Abkommens kann der mit Artikel 24.1 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Handelsausschuss Beschlüsse zur Änderung des Abkommens fassen. Nach Artikel 24.3 Buchstabe j des Abkommens kann der Handelsausschuss Beschlüsse zur Änderung von Artikel 19.3 Absätze 3 und 4 des Abkommens betreffend multilaterale Arbeitsnormen und -übereinkünfte zu ändern.