Art. 2 32025D1121BESCHLUSS (EU) 2025/1121 DES RATES vom 27. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland eingesetzt wurde, in Bezug auf die Änderungen dieses Abkommens hinsichtlich grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D1133BESCHLUSS (EU) 2025/1133 DES RATES vom 26. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf den Beitritt der Republik Irak zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D1118BESCHLUSS (EU) 2025/1118 DES RATES vom 26. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D0211BESCHLUSS (GASP) 2025/211 DES RATES vom 30. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D1911BESCHLUSS (EU) 2025/1911 DES RATES vom 16. September 2025 zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2025 bis zum 20. September 2030
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D1168BESCHLUSS (EU) 2025/1168 DES RATES vom 5. Juni 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf seiner 18. Sitzung hinsichtlich Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an bestimmte Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung dieses Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.