Erwägungsgrund 5 32026D0539BESCHLUSS (EU) 2026/539 DES RATES vom 20. Januar 2026 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola eingesetzten Ausschuss für Investitionserleichterung hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Ausschusses für Investitionserleichterung zu vertretenden Standpunkts
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt sollte darin bestehen, die Annahme des Beschlusses des Ausschusses hinsichtlich der Annahme seiner…
Erwägungsgrund 5 32019D0028BESCHLUSS (EU) 2019/28 DES RATES vom 10. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien um zwei Jahre zu vertretenden Standpunkt
Da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 3 32022D0567BESCHLUSS (EU) 2022/567 DES RATES vom 4. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat im Zusammenhang mit der Annahme der operativen Leitlinien für die Durchführung des Zivilgesellschaftlichen Forums zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Partnerschaftsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt über die Annahme der Leitlinien festzulegen.
Erwägungsgrund 5 32025D2023BESCHLUSS (EU) 2025/2023 DES RATES vom 2. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Protokolls Nr. 4 zum genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Assoziationsrates rechtswirksam ist.
Erwägungsgrund 5 32023D1794BESCHLUSS (EU) 2023/1794 DES RATES vom 18. September 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen hinsichtlich der Annahme seiner Verfahrensordnung zur Auswahl des Vorsitzenden zu vertretenden Standpunkts (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist zweckmäßig, den im Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme seiner Verfahrensordnung festzulegen, da diese für…
Erwägungsgrund 5 32023D2600BESCHLUSS (EU) 2023/2600 DES RATES vom 9. November 2023 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung festzulegen.