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Das Statut der Bediensteten wird die Beschäftigungsbedingungen regeln und die Rechte und Pflichten der Bediensteten der Internationalen EU-LAK-Stiftung festlegen, die durch den Geschäftsführenden Direktor rechtlich vertreten wird.
Nach Artikel 11 Buchstabe d des Übereinkommens kann der Stiftungsrat der Internationalen EU-LAK-Stiftung (im Folgenden „Stiftungsrat“) das Statut der…
Die im Statut und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten verwendeten Begriffe sind dem Vertrag über die Europäische Union und dem…
Für das Personal der Agentur und ihren Direktor sollten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen…
Für das Personal des Instituts gelten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten…
Zur Gewährleistung offener und transparenter Beschäftigungsbedingungen und der Gleichbehandlung der Beschäftigten sollte das Personal der Behörde unter das…
Zur Gewährleistung offener und transparenter Beschäftigungsbedingungen und der Gleichbehandlung der Beschäftigten sollten für das Personal und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.