Erwägungsgrund 12 32019R2117Die Union hat keine Vorbehalte gegen diese Änderungen angemeldet.
Erwägungsgrund 11 32017R0160VERORDNUNG (EU) 2017/160 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
Die Union hat keine Vorbehalte gegen diese Änderungen angemeldet.
Erwägungsgrund 18 32026R1383VERORDNUNG (EU) 2026/1383 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Berücksichtigung der auf der 20. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien angenommenen Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) und anderer von der Wissenschaftlichen Prüfgruppe vereinbarter Änderungen
Die Union hat keine Vorbehalte gegen diese Änderungen angemeldet.
Erwägungsgrund 15 32023R0966VERORDNUNG (EU) 2023/966 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Berücksichtigung der auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen angenommenen Änderungen
Die Union hat keine Vorbehalte gegen diese Änderungen angemeldet.
Erwägungsgrund 11 32014D0699BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 25. Sitzung des OTIF-Revisionsausschusses zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts (2014/699/EU)
Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen stehen mit den Rechtsvorschriften und strategischen Zielen der Union im Einklang und sollten daher von der Union…
Erwägungsgrund 11 32025D0818BESCHLUSS (EU) 2025/818 DES RATES vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte daher darin bestehen, keine Einwände gegen die Annahme des vorgesehenen Rechtsakts zu erheben.