Erwägungsgrund 7 32025D1134
Der Verwaltungsrat der Gemeinsamen Forschungsstelle hat seine vorherige Stellungnahme gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 96/282/Euratom der Kommission abgegeben —
Der Verwaltungsrat der Gemeinsamen Forschungsstelle hat seine vorherige Stellungnahme gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 96/282/Euratom der Kommission abgegeben —