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Die Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (im Folgenden „Pariser Vereinbarung“) wurde am 26. Januar 1982 in Paris unterzeichnet und am 1. Juli 1982 wirksam. Es ist zweckmäßig, den im Hafenstaatkontrollausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen‚ da dessen Beschlüsse geeignet sind, den Inhalt der Rechtsvorschriften der Union, insbesondere der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , maßgeblich zu beeinflussen, indem mit ihnen beispielsweise die Überprüfungspflichten sowie die durchschnittlichen Mängel- und Festhaltequoten im Risikoprofil eines Schiffs, die zur Auswahl von zu überprüfenden Schiffen genutzt werden, festgelegt und die Anweisungen und Leitlinien für die die Überprüfungen durchführenden Besichtiger aktualisiert werden.
In der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Hafenstaatkontrollsystem der Union festgelegt, indem die bisherigen, seit 1995…
Die Erfahrungen mit der Anwendung der am 26. Januar 1982 in Paris unterzeichneten Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (Pariser Vereinbarung) sollten…
Beim Erlass von Durchführungsbestimmungen sollte die Kommission insbesondere dem Fachwissen und der Erfahrung Rechnung tragen, die durch das Überprüfungssystem…
Die Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (im Folgenden „Pariser Vereinbarung“) wurde am 26. Januar 1982 in Paris unterzeichnet und am 1. Juli 1982 wirksam.…
„Pariser Vereinbarung“ die am 26. Januar 1982 in Paris unterzeichnete Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle in der jeweils geltenden Fassung;
Die Richtlinie 2009/16/EG stützt sich auf das bereits bestehende freiwillige Abkommen der am 26. Januar 1982 unterzeichneten Pariser Vereinbarung über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.