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In der Richtlinie 2009/16/EG wird das Hafenstaatkontrollsystem der Union festgelegt und es werden die früheren, seit 1995 geltenden Rechtsvorschriften der Union für diesen Bereich neu formuliert und verschärft. Dem Hafenstaatkontrollsystem der Union liegt die bereits vorhandene Struktur der Pariser Vereinbarung zugrunde. Für die Mitgliedstaaten der Union gilt, dass mit der Richtlinie 2009/16/EG die Verfahren, Instrumente und Tätigkeiten der Pariser Vereinbarung in den Geltungsbereich des Unionsrechts überführt wurden.
In der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Hafenstaatkontrollsystem der Union festgelegt, indem die bisherigen, seit 1995…
Die Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält den Rechtsrahmen der Union für die Hafenstaatkontrolle, mit dem die früheren seit…
Für die Mitgliedstaaten wurden mit der Richtlinie 2009/16/EG die Verfahren, Instrumente und Tätigkeiten der Pariser Vereinbarung in den Geltungsbereich des…
Was die Mitgliedstaaten der Union betrifft, so werden durch die Richtlinie 2009/16/EG bestimmte Verfahren, Instrumente und Maßnahmen der Pariser Vereinbarung…
Die Richtlinie 2009/16/EG stützt sich auf das bereits bestehende freiwillige Abkommen der am 26. Januar 1982 unterzeichneten Pariser Vereinbarung über die…
Die Rechtsvorschriften der Union über ein System verbindlicher Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.