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Der Beschluss (EU) 2025/222 (EZB/2025/2) sieht eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025 vor, damit die Migration von NB-PSPs, die derzeit als erreichbare BIC-Inhaber oder erreichbare Parteien auf den eigenen Konten der Zentralbanken des Eurosystems registriert sind, durchgeführt werden kann und diese NB-PSPs TARGET-Teilnehmer werden können. Aufgrund der Verschiebung der betreffenden Änderungen der TARGET-Leitlinie ist es erforderlich, diese Übergangsphase zu verlängern. Eine Verlängerung der Übergangsphase bis zum 31. März 2026 wird als sachgerecht und angemessen angesehen, um die Migration bestimmter NB-PSPs zu ermöglichen und den bestehenden Anschluss dieser NB-PSPs im Rahmen der Zahlungsabwicklung auslaufen zu lassen.
Der Beschluss (EU) 2025/222 (EZB/2025/2) sieht vor, dass NB-PSPs ab dem 16. Juni 2025 Zugang zu TARGET beantragen können. Dieses Datum sollte daher auf den 6.…
Da die Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2025/222 (EZB/2025/2), auf deren Grundlage NB-PSPs Zugang zu TARGET beantragen können, ab dem 16. Juni 2025 gelten, ist…
In der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden…
Zur Verringerung möglicher Störungen der Zahlungsabwicklung bzw. negativer Folgen für die Zahlungsabwicklung, die sich auf Endnutzer auswirken könnten, sobald…
Die Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) wird geändert. Aus diesem Grund sollte der Geltungsbeginn der jeweiligen Bestimmungen dieses Beschlusses, die sich auf…
Am 7. September 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie (EU) 2023/2415 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/22) , mit der die Leitlinie (EU) 2022/912…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.