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Da die Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2025/222 (EZB/2025/2), auf deren Grundlage NB-PSPs Zugang zu TARGET beantragen können, ab dem 16. Juni 2025 gelten, ist es erforderlich, den betreffenden Beschluss vor diesem Datum zu ändern. Aus diesem Grund sollte der vorliegende Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union umgehend in Kraft treten.
Der Beschluss (EU) 2025/222 (EZB/2025/2) sieht vor, dass NB-PSPs ab dem 16. Juni 2025 Zugang zu TARGET beantragen können. Dieses Datum sollte daher auf den 6.…
Der Beschluss (EU) 2025/222 (EZB/2025/2) sieht eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025 vor, damit die Migration von NB-PSPs, die derzeit als erreichbare…
Die Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) wird geändert. Aus diesem Grund sollte der Geltungsbeginn der jeweiligen Bestimmungen dieses Beschlusses, die sich auf…
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2022/2250 (EZB/2022/39) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss unverzüglich in Kraft…
Daher ist es erforderlich, entsprechende Anpassungen des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) umzusetzen, der ab dem 20. März 2023 gelten sollte. Der…
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2023/2415 (EZB/2023/22) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss am 20. November 2023 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.