Erwägungsgrund 2 32025D1158
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt werden.
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt werden.