Erwägungsgrund 5 32025D1174
Gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/1252 hat die Kommission den mit Artikel 35 Absatz 1 der genannten Verordnung eingerichteten Europäischen Ausschuss für kritische Rohstoffe (im Folgenden „Ausschuss“) über die Anträge unterrichtet, die sie für vollständig hielt.