Erwägungsgrund 6 32025D1213
Falls die Annahme des Beschlusses auf der 121. Tagung des Rates der Mitglieder zurückgestellt wird, da einige Mitglieder außerstande sind, ihre Zustimmung zu erteilen, sollte der im Anhang dieses Beschlusses festgelegte Standpunkt im Namen der Union im Rahmen eines möglichen Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftwechsels gemäß Artikel 10 Absatz 6 des Übereinkommens vertreten werden, sofern ein solches Verfahren vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates der Mitglieder im November 2025 eingeleitet wird.