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Eine weitere OIV-Resolution mit, im Fall ihrer Annahme, Rechtswirkung für das Unionsrecht, die der Generalversammlung zur Annahme vorgelegt wurde, ist der OIV-Resolutionsentwurf OENO-TECHNO 14-540A, in dem spezifische önologische Verfahren für entalkoholisierte Weine festgelegt werden, einschließlich des Zusatzes von Glycerin (E 422) mit einer Gesamtkonzentration von höchstens 50 g/l. Der zulässige Höchstgehalt wurde auf der Grundlage unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das Produkt und die Gesundheit der Verbraucher vorgeschlagen. Dieser OIV-Resolutionsentwurf sollte daher nicht unterstützt werden, bis eine ordnungsgemäße Bewertung vorgenommen wurde, insbesondere in Bezug auf sichere Höchstgehalte an Glycerin (E 422) für die Erzeugniskategorie „entalkoholisierter Wein“. Darüber hinaus sollten der Abschnitt „Süßung“, insbesondere die Bestimmung „Zusatz von Süßungsmitteln zu entalkoholisiertem Wein“ so ausgelegt werden, dass sie auf die in „Vorschriften“ aufgeführten Erzeugnisse beschränkt sind; gleiches gilt für OIV-Resolutionsentwurf OENO-TECHNO 14-540B.
Im OIV-Resolutionsentwurf OENO-TECHNO 14-540B werden spezifische önologische Verfahren für teilweise entalkoholisierte Weine festgelegt. Mit dem…
In Anbetracht der ständig wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach innovativen Weinbauerzeugnissen mit einem geringeren Alkoholgehalt als dem…
: Der Höchstwert wird berechnet als P2O5. 14.2.7 Aromatisierte Getränke auf Weinbasis gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 14.2.7.1 Aromatisierte Weine Gruppe…
Die Mitgliedstaaten der Union, die der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) angehören und gemeinsam im Namen der Union handeln, unterstützen —…
Es ist daher angezeigt, die Spezifikationen für Glycerin (E 422) zu ändern. Die Definition des Lebensmittelzusatzstoffs sollte so geändert werden, dass sie sich…
Mit dem Resolutionsentwurf OENO-TECHNO 15-581B wird ein neues önologisches Verfahren zur Verbesserung des Säuregehalts von Wein mithilfe von Fumarsäure…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.