Beschluss (EU) 2025/1251 des Rates vom 16. Juni 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 17. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Überarbeitung der Einheitlichen technischen Vorschriften zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“, zur Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, zum Teilsystem „Infrastruktur“ und zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ sowie hinsichtlich der Aktualisierung des Handbuchs für die Umsetzung und Anwendung der Einheitlichen Rechtsvorschriften APTU und ATMF zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (im Folgenden „COTIF“) durch den Beschluss 2013/103/EU des Rates und der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) über den Beitritt der Europäischen Union zum COTIF-Übereinkommen beigetreten.
Erwägungsgrund 1 32025D1251
Erwägungsgrund 1 32025D1251Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen