Beschluss (EU) 2026/1303 des Rates vom 4. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union auf der 18. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr hinsichtlich der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen, der Überarbeitung der Einheitlichen technischen Vorschriften zum Teilsystem „Fahrzeuge — Güterwagen“ und zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“, zur Annahme eines Einheitlichen Formats für Zertifikate und zur Änderung der Einheitlichen Technischen Vorschriften zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 mit dem Beschluss 2013/103/EU des Rates und gemäß der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) beigetreten.
Erwägungsgrund 1 32026D1303
Erwägungsgrund 1 32026D1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen