Erwägungsgrund 6 32025D2371BESCHLUSS (EU) 2025/2371 DER KOMMISSION vom 26. November 2025 über die Mitteilung über die Funktionalität bestimmter elektronischer Systeme in der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte und die Erfüllung ihrer funktionalen Spezifikationen gemäß Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Um Rechtssicherheit und einen klaren Zeitplan für die verpflichtende Nutzung der für funktionsfähig erklärten elektronischen Systeme zu gewährleisten, sollte…
Art. 6 32024D2751BESCHLUSS (EU) 2024/2751 DES RATES vom 14. Oktober 2024 über den Abschluss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Erwägungsgrund 6 32014D0386BESCHLUSS 2014/386/GASP DES RATES vom 23. Juni 2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Um sicherzustellen, dass die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen wirksam sind, sollte der Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten.
Art. 6 Abs. 1 32025D2587BESCHLUSS (GASP) 2025/2587 DES RATES vom 15. Dezember 2025 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32021D0112BESCHLUSS (EU) 2021/112 DES RATES vom 25. Januar 2021 über den Abschluss des Abkommens über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und Japan
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32012D0105BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Verwaltung von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union sowie des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über technische Modalitäten nach Maßgabe dieses Abkommens (2012/105/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.