Beschluss (EU) 2018/1875 des Rates vom 26. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Fachausschuss für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften — Allgemeine Bestimmungen — Teilsysteme (ETV GEN-B) und der einheitlichen technischen Vorschriften — Telematikanwendungen für den Güterverkehr (ETV TAF) zu vertretenden Standpunkt
Alle Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Zypern und Malta, sind Vertragsparteien des COTIF-Übereinkommens und wenden es an.
Erwägungsgrund 2 32018D1875
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