Beschluss (EU) 2020/791 des Rates vom 10. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr im Hinblick auf die Annahme von Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften über Güterwagen, über die Kennzeichnung von Eisenbahnfahrzeugen und über die Geräuschemissionen von Fahrzeugen sowie die Annahme einer vollständigen Überarbeitung der Rechtsvorschriften für die Zertifizierung und Prüfung der für die Instandhaltung zuständigen Stellen sowie der nationalen Spezifikationen zu den Fahrzeugregistern zu vertretenden Standpunkt
Alle Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Zypern und Malta, sind Vertragsparteien des COTIF.
Erwägungsgrund 2 32020D0791
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