Erwägungsgrund 1 32025D1259
Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 98/249/EG des Rates geschlossen und ist am 25. März 1998 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 98/249/EG des Rates geschlossen und ist am 25. März 1998 in Kraft getreten.