Erwägungsgrund 4 32025D0129
In seinen Schlussfolgerungen vom 17. und 18. April 2024 bekräftigte der Europäische Rat das Ziel der Union, mit allen Partnern im Nahen Osten zusammenzuarbeiten, um eine weitere Eskalation der Spannungen in der Region, insbesondere in Libanon, zu vermeiden und hob die Entschlossenheit der Union hervor, die Stabilität in Libanon zu unterstützen.