Erwägungsgrund 2 32025D1295
Die Ziele von Teil Zwei Teilbereich Eins Titel VIII (Energie) des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit (im Folgenden „Titel VIII“) bestehen darin, Handel und Investitionen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“) in den Bereichen Energie und Rohstoffe zu erleichtern und die Versorgungssicherheit sowie die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern, indem in diesen Bereichen insbesondere ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet wird.