Erwägungsgrund 2 32025D1298
Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen.
Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen.