Erwägungsgrund 1 32025D1302BESCHLUSS (EU) 2025/1302 DES RATES vom 17. Juni 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Beschlusses Nr. 2/2025 des Partnerschaftsrates zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 331 Absatz 1 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit endet die Geltungsdauer von Teil Zwei Teilbereich Eins Titel VIII dieses Abkommens (im…
Erwägungsgrund 4 32025D1295Nach Artikel 331 Absatz 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit kann der Partnerschaftsrat zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31. Dezember 2026…
Erwägungsgrund 3 32025D1302BESCHLUSS (EU) 2025/1302 DES RATES vom 17. Juni 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Beschlusses Nr. 2/2025 des Partnerschaftsrates zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 331 Absatz 2 des Abkommens kann der Partnerschaftsrat zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31. Dezember 2026 beschließen, die Geltungsdauer des…
Erwägungsgrund 2 32025D1302BESCHLUSS (EU) 2025/1302 DES RATES vom 17. Juni 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Beschlusses Nr. 2/2025 des Partnerschaftsrates zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 331 Absatz 2 des Abkommens kann der Partnerschaftsrat zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31. Dezember 2026 beschließen, die Geltungsdauer des…
Erwägungsgrund 4 32025D1302BESCHLUSS (EU) 2025/1302 DES RATES vom 17. Juni 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Beschlusses Nr. 2/2025 des Partnerschaftsrates zu vertretenden Standpunkts
Im Interesse der Rechtssicherheit und rechtlichen Vorhersehbarkeit ist es daher angezeigt, einen Beschluss zur Auslegung von Artikel 331 Absatz 2 des Abkommens…
Erwägungsgrund 8 32025D1302BESCHLUSS (EU) 2025/1302 DES RATES vom 17. Juni 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Beschlusses Nr. 2/2025 des Partnerschaftsrates zu vertretenden Standpunkts
Daher ist es angezeigt, einen Beschluss über die Geltungsdauer des Titels VIII bis zum 31. März 2027 anzunehmen —