Erwägungsgrund 1 32025D1314
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (im Folgenden „CITES“) ist am 1. Juli 1975 in Kraft getreten. Die Union ist dem CITES mit dem Beschluss (EU) 2015/451 des Rates beigetreten.