Erwägungsgrund 13 32025D1407
Auf der Grundlage der Berichte der Kommission und der EZB zu der Frage, inwieweit Kroatien seinen Verpflichtungen bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion bereits nachgekommen ist, ist festzustellen, dass die innerstaatlichen Rechtsvorschriften Bulgariens, einschließlich der Satzung seiner Zentralbank, mit den Artikeln 130 und 131 AEUV und mit der Satzung des ESZB und der EZB vereinbar sind.