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Gemäß Artikel 5 des Protokolls Nr. 13 wurden die Daten, auf denen die Bewertung der Erfüllung der Konvergenzkriterien beruht, von der Kommission zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsdaten wurden von der Kommission zur Verfügung gestellt, nachdem die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates bis zum 1. April 2025 die entsprechenden Angaben übermittelt hatten.
Zusätzlich zu den in den Artikeln 249 und 250 vorgesehenen jährlichen Übersichten übermittelt der Rechnungsführer der Kommission dem Europäischen Parlament und…
Die Kommission stellt auf einer zentralisierten Website spätestens am 30. Juni des Jahres, das auf das Haushaltsjahr folgt, in dem die Mittel rechtlich gebunden…
Gemäß Artikel 5 des Protokolls Nr. 13 wurden die Daten, auf denen die Bewertung der Erfüllung der Konvergenzkriterien beruht, von der Kommission zur Verfügung…
Die Kommission führt bis spätestens zum 1. August 2024 oder, wenn Mitgliedstaaten von der in Artikel 2 Absatz 3 vorgesehenen Ausnahme Gebrauch machen, bis…
Die Glaubwürdigkeit der Haushaltsüberwachung hängt entscheidend von verlässlichen Haushaltsstatistiken ab. Es ist von größter Bedeutung, dass die Daten, die von…
Die Kommission sollte die Daten der Mitgliedstaaten zusammenstellen und bis zum 31. Oktober jedes Jahres im Rahmen eines Jahresberichts veröffentlichen. Dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.