Art. 3 32025D1880Beschluss (GASP) 2025/1880 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 4. September 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2181 (EUMAM Mozambique/1/2025)
Dieser Beschluss tritt am 10. September 2025 in Kraft.
Art. 2 32025D1283BESCHLUSS (GASP) 2025/1283 DES RATES vom 26. Juni 2025 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2025.
Art. 3 32025D2010Beschluss (GASP) 2025/2010 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 25. September 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2192 (EUTM RCA/1/2025)
Dieser Beschluss tritt am 30. September 2025 in Kraft.
Art. 3 32025D2304BESCHLUSS (GASP) 2025/2304 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. November 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2667 (BiH/41/2025)
Dieser Beschluss tritt am 21. Januar 2026 in Kraft.
Art. 3 32025D1770BESCHLUSS (GASP) 2025/1770 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. August 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/1848 (EUNAVFOR MED IRINI/3/2025)
Dieser Beschluss tritt am 12. September 2025 in Kraft.