Art. 3 32025D1770BESCHLUSS (GASP) 2025/1770 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. August 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/1848 (EUNAVFOR MED IRINI/3/2025)
Dieser Beschluss tritt am 12. September 2025 in Kraft.
Art. 3 32025D2304BESCHLUSS (GASP) 2025/2304 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. November 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2667 (BiH/41/2025)
Dieser Beschluss tritt am 21. Januar 2026 in Kraft.
Art. 3 32025D1880Beschluss (GASP) 2025/1880 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 4. September 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2181 (EUMAM Mozambique/1/2025)
Dieser Beschluss tritt am 10. September 2025 in Kraft.
Art. 2 32024D2503BESCHLUSS (GASP) 2024/2503 DES RATES vom 23. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2024.
Art. 2 32010D0050BESCHLUSS DES RATES vom 25. Januar 2010 zur Änderung von Anlage 2 Liste A der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, betreffend die Visavorschriften für Inhaber von Diplomatenpässen aus Saudi-Arabien (2010/50/EU)
Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.