Art. 3 32025D2010Beschluss (GASP) 2025/2010 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 25. September 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2192 (EUTM RCA/1/2025)
Dieser Beschluss tritt am 30. September 2025 in Kraft.
Art. 3 32025D1880Beschluss (GASP) 2025/1880 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 4. September 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUMAM Mozambique) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2181 (EUMAM Mozambique/1/2025)
Dieser Beschluss tritt am 10. September 2025 in Kraft.
Art. 3 32025D1413BESCHLUSS (GASP) 2025/1413 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Juli 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/1611 (BiH/40/2025)
Dieser Beschluss tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Art. 3 32025D2304BESCHLUSS (GASP) 2025/2304 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. November 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2667 (BiH/41/2025)
Dieser Beschluss tritt am 21. Januar 2026 in Kraft.
Art. 2 32025D1757BESCHLUSS (EU) 2025/1757 DES RATES vom 8. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung der Anhänge II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Energieeffizienz-Richtlinie) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.