Art. 4 32025D0144
Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.
Das PSK unterhält eine privilegierte Verbindung zu dem Sonderbeauftragten und ist dessen vorrangige Anlaufstelle im Rat. Unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters erhält der Sonderbeauftragte im Rahmen des Mandats strategische Leitlinien und politische Vorgaben vom PSK.
Der Sonderbeauftragte arbeitet in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (im Folgenden EAD ) und dessen zuständigen Dienststellen. Der Büroleiter/Sonderbeauftragte der Europäischen Union im Kosovo und der Delegationsleiter in Serbien unterstützen den Sonderbeauftragten bei Bedarf, unter anderem indem sie Experten für besondere Fragen zur Verfügung stellen, die für die Ausführung des Mandats von Belang sind.