Erwägungsgrund 3 32025D1450
Das Mandat der Sonderbeauftragten sollte um einen Zeitraum von 24 Monaten verlängert werden, und für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2027 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt werden.