Erwägungsgrund 1 32025D1450
Der Rat ist am 7. Juli 2003 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für den Südkaukasus und die Krise in Georgien zu ernennen.
Der Rat ist am 7. Juli 2003 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für den Südkaukasus und die Krise in Georgien zu ernennen.