Erwägungsgrund 2 32025D1487
In der Präambel des Abkommens bekennt sich die Ukraine zur schrittweisen Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die der Union nach Maßgabe dieses Abkommens und zu ihrer wirksamen Anwendung, um so zur schrittweisen wirtschaftlichen Integration und zur Vertiefung der politischen Assoziation der Ukraine mit der Union beizutragen.