Erwägungsgrund 3 32025D1487Im Laufe des Jahres 2025 sollte der Handelsausschuss den Entwurf eines Beschlusses über die gegenseitige Gewährung einer Binnenmarktbehandlung durch die…
Art. 1 32025D1736BESCHLUSS (EU) 2025/1736 DES RATES vom 25. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die weitere Marktöffnung für das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und zur Änderung von Anhang XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Laufe des Jahres 2025 in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen…
Erwägungsgrund 12 32025D1487Vor diesem Hintergrund sollten die Union und die Ukraine einander gemäß Anhang XVII Artikel 4 Absatz 3 des Abkommens Binnenmarktbehandlung für das Roaming in…
Erwägungsgrund 13 32025D1487Es ist daher zweckmäßig, den im Handelsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss über die gegenseitige Gewährung…
Erwägungsgrund 6 32025D1487Mit dem Beschluss Nr. 1/2023 des Assoziationsausschusses EU-Ukraine in der Zusammensetzung „Handel“ wurde Anhang XVII Anlage XVII-3 des Abkommens (Vorschriften…