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Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Es ist angezeigt, eine Ausnahme von dem Verbot einzuführen, die von einem Mitgliedstaat gewährt werden kann, der nicht unmittelbar an das Erdgasverbundnetz eines anderen Mitgliedstaats angeschlossen ist und der zur Sicherstellung seiner Energieversorgung die erste kommerzielle Lieferung aufgrund seines ersten langfristigen Erdgasversorgungsvertrags nach dem 20. Juli 2025 erhält. Dies gilt unbeschadet etwaiger gesetzgeberischer Maßnahmen, die sich auf Energieeinfuhren aus Russland in die Union auswirken.
Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Mit dem Beschluss…
Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Es ist angezeigt,…
Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Der Beschluss…
Es ist angezeigt, Einfuhrbeschränkungen für russisches LNG über nicht an das verbundene Erdgasnetz angeschlossene Terminals der Union einzuführen. Dabei handelt…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 werden Einfuhrbeschränkungen für russisches LNG über nicht an das verbundene Erdgasnetz angeschlossene Terminals der Union…
Es ist verboten, Flüssigerdgas des KN-Codes 2711 11 00, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, unmittelbar oder mittelbar über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.