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Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Es ist angezeigt, eine Ausnahme von dem Verbot einzuführen, die von einem nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossenen Mitgliedstaat zur Gewährleistung seiner Energieversorgung gewährt werden kann, wenn das Flüssigerdgas von einem Terminal in einem anderen Mitgliedstaat erworben, eingeführt oder weitergeleitet wird, das an das Erdgasverbundnetz angeschlossen ist.
Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Es ist angezeigt,…
Es ist angezeigt, Einfuhrbeschränkungen für russisches LNG über nicht an das verbundene Erdgasnetz angeschlossene Terminals der Union einzuführen. Dabei handelt…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 werden Einfuhrbeschränkungen für russisches LNG über nicht an das verbundene Erdgasnetz angeschlossene Terminals der Union…
Es ist verboten, Flüssigerdgas des KN-Codes 2711 11 00, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, unmittelbar oder mittelbar über…
Es ist verboten, Flüssigerdgas des KN-Codes 2711 11 00, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, unmittelbar oder mittelbar über…
Das Verbot von Wiederverladungsdiensten zum Zwecke der Umladung von russischem Flüssigerdgas (LNG) sollte sich nicht auf die Einfuhren in die Union oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.