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Um die Wirksamkeit der Ölpreisobergrenze zu erhöhen, ist es angezeigt, ein automatisches Verfahren einzuführen, um die Preisobergrenze für russisches Rohöl in Abhängigkeit des durchschnittlichen Marktpreises für russisches Rohöl anzupassen. Angesichts der derzeitigen weltweiten Ölpreise sollte bereits eine niedrigere Preisobergrenze für russisches Rohöl eingeführt werden, um die Preisobergrenze an die Produktionskosten für Öl anzunähern und dadurch die Einnahmen Russlands aus Ölausfuhren weiter zu senken. Bei jeder Änderung der Preisobergrenze sollte für bereits bestehende Verträge, bei denen die bisherige Preisobergrenze eingehalten wird, ein Übergangszeitraum von 90 Tagen für die Beförderung auf dem Seeweg und für die unmittelbare oder mittelbare Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von russischem Rohöl auf dem Seeweg in Drittländer gelten. Dieser Übergangszeitraum ist notwendig, um eine einheitliche Anwendung der Preisobergrenze durch alle Wirtschaftsbeteiligten zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte der bestehende Überprüfungsmechanismus gestärkt und die Funktionsfähigkeit der Ölpreisobergrenze überwacht und dem Rat alle sechs Monate darüber Bericht erstattet werden. Die Funktionsfähigkeit des Preisobergrenzenmechanismus, einschließlich der Höhe der Preisobergrenze sowie der einschlägigen Verbote, sollte vom Rat regelmäßig überprüft werden.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird ein dynamisches automatisches Verfahren eingeführt, um die Preisobergrenze für russisches Rohöl in Abhängigkeit vom…
Es ist gerechtfertigt, eine Aussetzung der Änderung der Obergrenze für den Rohölpreis einzuführen. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 des Rates wurde ein…
Die Kommission überwacht die russischen Rohölpreise auf der Grundlage von Preisbewertungen, die von den zugelassenen Meldestellen vorgelegt werden. Auf der…
Schließlich ist es angezeigt, eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus einzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf die…
Es ist angezeigt, den Geltungsbeginn des Mechanismus zur Änderung der Preisobergrenze für Rohöl zu verschieben. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 des Rates…
Anhang XXVIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 am 15. Januar 2026 und danach alle sechs Monate zu ändern. Um die Ziele der Preisobergrenze weiterhin wirksam zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.