Erwägungsgrund 3 32025D1497
Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen nach Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 sollte der Eintrag zu einer Person, die in den Listen der natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in den Abschnitten A und B des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2017/1775 aufgeführt ist, gestrichen werden.