Erwägungsgrund 5 32024D1300BESCHLUSS (EU) 2024/1300 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF/2024/000 TA 2024 — technische Hilfe auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 165 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen.
Erwägungsgrund 5 32023D1548BESCHLUSS (EU) 2023/1548 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 1. Juni 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF/2023/000 TA 2023 — technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte daher in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 190 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32017D0742BESCHLUSS (EU) 2017/742 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2017/000 TA 2017 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 310 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32015D1179BESCHLUSS (EU) 2015/1179 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2015/000 TA 2015 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 630 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32022D0457BESCHLUSS (EU) 2022/457 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF/2022/000 TA 2022 — technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 290 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32019D1938BESCHLUSS (EU) 2019/1938 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2019/000 TA 2019 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 610 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen —