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Am 14. April 2025 hat Belgien dem Generalsekretariat des Rates Änderungen bei seinen Geheimhaltungsgraden mitgeteilt. Mit diesen Änderungen wird ein zusätzlicher vierter belgischer Geheimhaltungsgrad „RESTREINT (Loi 11.12.1998) — BEPERKT (Wet 11.12.1998)“ eingeführt.
Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.…
Am 12. Juni 2025 hat Belgien dem Generalsekretariat des Rates Änderungen seiner Nationalen Sicherheitsbehörde in Bezug auf die Kontaktdaten dieser Behörde und…
Die EZB beabsichtigt, gesondert Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Grundsätze, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz unter bestimmten,…
Mit Schreiben vom 19. November 2013 notifizierte das Königreich Belgien der Kommission einen Erlass der Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens vom…
In Anbetracht der Art und des Umfangs der mit der Richtlinie 2014/107/EU des Rates und der vorliegenden Richtlinie eingeführten Änderungen sollte der in der…
Artikel 4 des Beschlusses (EU) 2019/274 erhält folgende Fassung: Die Mitgliedstaaten, die von der in Artikel 185 Absatz 3 des Abkommens vorgesehenen Möglichkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.