Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Anbetracht der Art und des Umfangs der mit der Richtlinie 2014/107/EU des Rates und der vorliegenden Richtlinie eingeführten Änderungen sollte der in der Richtlinie 2011/16/EU vorgesehene zeitliche Rahmen für die Vorlage von Informationen, Statistiken und Berichten ausgeweitet werden. Eine solche Ausweitung sollte gewährleisten, dass die bereitzustellenden Informationen die aufgrund der Änderungen gewonnenen Erfahrungen widerspiegeln können. Sie sollte sowohl für die Statistiken und andere von den Mitgliedstaaten vor dem 1. Januar 2018 zu übermittelnde Informationen als auch für den Bericht — und gegebenenfalls den Vorschlag — gelten, den die Kommission vor dem 1. Januar 2019 vorzulegen hat.
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission alle relevanten Informationen betreffend die Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie zur Verfügung. Auf der…
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 11. Oktober 2015 und danach alle…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 30. September 2020 und in der Folge alle vier Jahre auf der Grundlage der von den…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis 1. November 2016 einen Bericht über die…
Berichterstattung Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 1. Januar 2010 über die Anwendung und die Ergebnisse dieser…
Spätestens am 30. April 2008 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie und schlägt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.