Erwägungsgrund 3 32025D1541
Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Ecuador andererseits über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen ecuadorianischen Behörden (im Folgenden „Abkommen“) wurden erfolgreich abgeschlossen, und der Wortlaut des Abkommens wurde am 3. März 2025 paraphiert.