Art. 2 32025D1415BESCHLUSS (EU) 2025/1415 DES RATES vom 8. Juli 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der durch das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung geschaffenen Versammlung des besonderen Verbands in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen an der gemeinsamen Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen und zur Genfer Akte dieses Abkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1511BESCHLUSS (EU) 2024/1511 DES RATES vom 22. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingesetzten Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D1341BESCHLUSS (GASP) 2025/1341 DES RATES vom 8. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D1531BESCHLUSS (EU) 2025/1531 DES RATES vom 18. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Korea andererseits über die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D1211BESCHLUSS (EU) 2015/1211 DES RATES vom 20. Juli 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Kasachstan zur Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.