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Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Côte d’Ivoire (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Union und Côte d’Ivoire im Bereich Sicherheit und Verteidigung;
Beitrag zur Stärkung der allgemeinen Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten der Streitkräfte von Côte d’Ivoire, um die territoriale Unversehrtheit und Souveränität von Côte d’Ivoire und ihre Zivilbevölkerung vor internen und externen Bedrohungen zu schützen.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden bei Bedarf auch die zugehörige Ausstattung und Dienstleistungen, einschließlich technischer Ausbildung im Zusammenhang mit der bereitgestellten Ausrüstung, finanziert.
Ausrüstung für Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung;
individuelle Militärfallschirme.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 42 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Mit der Unterstützungsmaßnahme werden die folgenden Ziele verfolgt:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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